Ein Vorschlag zur Renten-Reform
Die Rente ist im derzeitigen System nicht mehr lange finanzierbar. Außerdem hat das System logische Schwachstellen.
Die derzeit Beschäftigten und ihre Arbeitgeber zahlen die Rente für die ehemals Beschäftigten. Hinzu kommen Zuschüsse aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Das Geld, das in die Rentenkasse eingezahlt wurde, ist nicht das Geld, das den Rentnern ausgezahlt wird. Eigentlich sind die eingezahlten Beträge nur eine Messlatte für die Höhe der Rentenansprüche.
Aus welchen Gründen jemand die für eine einigermaßen angemessene Rente erforderlichen Beiträge nicht leisten konnte oder wollte, erfasst das System nicht. Schließlich bleibt unberücksichtigt, aus welcher Arbeit die Einkommen stammen, aus denen Beiträge entrichtet wurden. Ob sie mehr oder weniger im gesellschaftlichen Interesse lag. Beispielsweise folgt der relativ spärlichen Bezahlung in sozialen Berufen eine zusätzliche Benachteiligung im Rentenalter, obwohl gerade Menschen in diesen Berufen besonders wertvolle Dienste für die Gesellschaft erbringen.
Sowohl die Beiträge der Arbeitgeber als auch die der Arbeitnehmer müssen zunächst erwirtschaftet werden. Dafür sind die Arbeitgeber zuständig, wenn auch die Leistung der abhängig Beschäftigten die Grundlage bildet. Im Grunde tragen die Arbeitgeber die Gesamtlast.
Da stellt sich die Frage, wieso muss diese Belastung an die Zahl der Beschäftigten, beziehungsweise an deren Einkommen gekoppelt sein? Dieses System bestraft Unternehmen, die Menschen in Lohn und Brot bringen, und es bevorteilt die, die stattdessen in Automatisierung investieren. Wäre es nicht – für Arbeitgeber und Arbeitnehmer – gerechter, die Gesamtwirtschaft müsste für die Finanzierung der Rente aufkommen?
Das könnte bedeuten, alle Unternehmen müssten unabhängig von der Zahl der Beschäftigten und der Lohnsumme eine Abgabe entrichten und damit die derzeitigen Rentenbeiträge ersetzen. Das wäre so etwas wie eine Quellensteuer, denn die erforderlichen Mittel würden direkt an der Quelle abgeschöpft, wo sie erwirtschaftet werden. Als Bemessungsgrundlage könnte der Umsatz dienen. Der öffentliche Dienst, Selbständige und Unternehmen, bei denen das Kriterium „Umsatz“ nicht anwendbar ist, müssten adäquate Beiträge entrichten. So wären alle Beschäftigten, Beamte und Selbständige in das Rentensystem einbezogen und hätten einen Anspruch auf Rente.
Sofern sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmer-Beiträge auf diese Weise abgelöst würden, hätten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dadurch keinen Nachteil. Löhne und Gehälter müssten zwar angepasst, d.h., verringert werden, aber das Netto-Einkommen bliebe gleich, weil die Rentenbeiträge nicht mehr abgezogen würden. Für die Arbeitgeber würde die Belastung sich nicht wesentlich ändern. Der Effekt ist eine Umverteilung der Belastung auf alle Unternehmen und Selbständigen sowie auf die Öffentliche Hand.
Da fehlt allerdings eine Messlatte für den Rentenanspruch. Denkbar wäre, ab Vollendung des 67. Lebensjahres erhielten alle, die in Deutschland erwerbstätig waren, eine Sockelrente in gleicher Höhe, sofern die Erwerbstätigkeit sich über eine festzulegende Zahl von Jahren erstreckt hat. Bei weniger Arbeitsjahren müssten Abschläge hingenommen werden. Mit freiwilligen Beiträgen in die Rentenkasse ließe sich die Sockelrente aufstocken.
Die bis zu einem Wechsel des Systems erworbenen Rentenansprüche müssten erhalten und verrechnet werden.
Zur Finanzierung des Systems hier nur ein Größenvergleich: Der Umsatz aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland betrug im Jahr 2021 (neuere Daten stehen noch nicht zur Verfügung) 8,12 Billionen €. Die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in die Rentenversicherung summierten sich im gleichen Jahr auf 262,6 Milliarden €. Müssten allein die umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen die Rentenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ersetzen, würde das einen Aufwand von 3,23 % ihres Umsatzes bedeuten. In welchem Verhältnis diese Belastung zu den derzeitigen Rentenbeiträgen als Teil der Lohnnebenkosten steht, ist nach Branchen sehr unterschiedlich. Arbeitsintensive Betriebe würden aber sicher entlastet.